Strom

Erneuerbarer Schweizer Strom für Riggisberg

Im Auftrag der Einwohnergemeinde Riggisberg stellen wir die Stromversorgung, in dem vom Kanton zugewiesenen Versorgungsgebiet, sicher. Rund 1300 Stromkonsumentinnen und -konsumenten in den Segementen Haushalt und Gewerbe werden zuverlässig und sicher mit Strom beliefert. Eine sichere, rationelle, umweltgerechte und wirtschaftliche Stromversorgung ist unser Ziel.

Strom beziehen

Energiezukunft – erneuerbar und nachhaltig!

Standardmässig liefern wir Ihnen erneuerbaren Strom, der vorwiegend aus Schweizer Wasserkraft stammt. Unterstützen Sie die Produktion von umweltfreundlicher Energie und entscheiden Sie sich für unseren "grünen" Strom!

Ihr Stromprodukt können Sie jeweils auf Beginn des nächsten Quartals wechseln.

Wie kommt der Strompreis zustande?

Der Strompreis in der Grundversorgung erfolgt nach klaren gesetzlichen Vorgaben und wird von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom überwacht. Bis Ende August müssen die Grundversorger der ElCom ihre definitiven Tarife für das Folgejahr bekannt geben. Wie der Strompreis in der Grundversorgung zustande kommt, was ihn beeinflusst und wieso er sich regional unterscheidet, erfahren Sie in diesem Erklärvideo.

 

Begriffe und Erläuterungen

  • Stromtarif
    Der Stromtarif ist das Entgelt für die an den Kunden gelieferte elektrische Energie. Für jeden Kunden steht aufgrund seines Verbrauchsverhaltens das richtige Produkt zur Verfügung. (Energielieferung / Energie)
  • Netznutzung
    Mit der Netznutzung wird der Gebrauch der Netzinfrastruktur entschädigt, die notwendig ist, um den Strom von den Kraftwerken zu den Kunden zu transportieren. Ausserdem werden damit die Kosten für die Blindenergie und die Messung abgegolten.
  • Tarifzeiten
    Einheitstarif 00.00 bis 24.00 Uhr
  • Systemdienstleistungen
    Kostenanteil, der von der Schweizerischen Netzgesellschaft Swissgrid für die Reservehaltung von Energie, den sicheren Netzbetrieb und die Koordination des Höstspannungsnetzes für jede verbrauchte kWh erhoben wird. 
  • Gesetzliche Förderabgabe (KEV)
    Abgabe zur Förderung der erneuerbaren Energien gemäss Stromversorgungsgesetz (kostendeckende Einspeisevergütung KEV). Der Preisansatz für die gesetzliche Förderabgabe KEV wird vom Bundesamt für Energie jährlich im Herbst neu festgelegt und dient der Förderung von Stromproduktionsanlagen aus erneuerbaren Energien. 
  • Bundesabgabe zum Schutz der Gewässer und Fische
    Abgabe für die fisch- und gewässerökologische Sanierung von bestehenden Wasserkraftwerken. Zu diesem Zweck werden den Kraftwerken bis 2032 jährlich 50 Millionen Franken zur Verfügung gestellt. 
  • Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen
    Abgaben für die Nutzung von öffentlichem Grund (Konzessionsabgaben, Bewilligungen, Nutzungsrechte, etc.). Die Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen werden jährlich neu festgelegt.
  • Abgaben Stromreserve Bund
    Tarif zur Deckung der Kosten für die Massnahmen, die der Bund zur Erhöhung der Versorgungssicherheit im Winter ergriffen hat. 
  • Blindenergie
    Elektrische Energie, die zum Aufbau von magnetischen oder elektrischen Feldern verbraucht wird. Sie wird in der Einheit kVarh gemessen. Die gemessene Blindenergie (kapazitiv und induktiv) ist bis zu 50% der Wirkenergie im Netznutzungsprodukt enthalten. Die darüber hinaus gemessene Blindenergie wird dem jweiligen Kunden verrechnet.
  • Lastgangmessung
    Messung des individuellen Stromverbrauchs, in dem die 1/4-h-Werte für den elektrischen Leistungsbezug aufgezeichnet und als Zeitreihe dargestellt werden.
  • Leistungsmessung
    Für die Verrechnung der Leistung wird pro Quartal des gemittelte Leistungsmaximum der drei Monate oder bei monatlicher Verrechnung das Monatsmaximum in Rechnung gestellt. 
  • Messung und Abrechnung
    Das Preiselement "Messung und Abrechnung" wird pro Messstelle und Monat (anteilig auf den Abrechnungszeitraum) verrechnet. Darin sind Kosten der Zählerinfrastruktur inkl. Auslesung, Plausibilitätsprüfung, Datenbereitstellung und Abrechnung enthalten.
  • Allgemeine Bestimmungen
    Unsere detaillierten und rechtverbindlcihen Auskünfte finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie weiteren, anwendbaren Reglementen und Bestimmungen.

Strom produzieren

Nutzen Sie die Sonnenenergie und produzieren Sie eigenen, nachhaltigen Strom!

Streben Sie nach mehr Energieunabhängigkeit oder wollen Sie Ihr Dach zur Erstellung einer Solaranlage zur Verfügung stellen? Hier erfahren Sie, was beim Neubau einer PV-Anlage beachtet werden muss, wie Sie einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch gründen können und wie hoch die Vergütung für Ihren Strom aktuell ist.

Stromkennzeichnung

Stromkennzeichnung der EVR AG

Seit 2006 sind alle Energieversorgungsunternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre Endkundinnen und Endkunden über den gelieferten Strommix zu informieren. Die Endverbraucher erhalten mit der Kennzeichnung die Möglichkeit, den an sie gelieferten Strom nach qualitativen Kriterien zu bewerten. Für die Ausstellung der Herkunftsnachweise ist die Pronovo AG zuständig. 

Insgesamt lieferte die EVR AG im Jahr 2022 rund 9’433 MWh Strom an Ihre Kunden. Weiterhin kam der Strom der EVR AG grösstenteils aus erneuerbaren Energien, überwiegend aus Schweizer Wasserkraft. Der kleine Anteil an Kernenergie von 2.6% wiederspiegelt den Bezug der Kunden, die die nicht erneuerbaren Tarife wünschen.

Stromkennzeichnung 2023

Unsere Standardprodukte sind aus 100% erneuerbarer Energie.

  • Wasserkraft 86.2 %
  • Übrige erneuerbare Energie 5.1 %
  • Geförderter Strom 6.1 %
  • Kernenergie 2.6 %

Hausinstallationskontrolle

So praktisch Strom ist, so gefährlich kann er sein, wenn er unsachgemäss angewendet wird.

Deshalb schreibt der Gesetzgeber periodische Kontrollen der elektrischen Installationen vor. Diese Kontrollen beinhalten Hausanschlüsse, Zähleranlagen, angeschlossene Geräte und Steckdosen. Jeder Liegenschaftseigentümer ist verantwortlich für die Sicherheit sowie für die Durchführung der periodischen Kontrollen.

Wir fordern die Eigentümer zur Kontrolle auf und verlangen das Erbringen des Sicherheitsnachweises innerhalb von 6 Monaten. Die Kontrolle wird von einem unabhängigen Sicherheitsberater (Elektrokontrolleur) durchgeführt. Damit der Sicherheitsnachweis ausgestellt wird, müssen allfällige Mängel durch den Eigentümer behoben werden.

Die Verantwortung für die Sicherheit und die Instandhaltung der elektrischen Hausinstallationen trägt ausschliesslich der Eigentümer (Niederspannungs-Installationsverordnung - NIV)

 

Zeitintervalle der Installationskontrollen

Jedes Jahr

Installationen auf Baustellen und Märkten sowie die zu den Spezialinstallationen zählenden Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen der Zonen 0 und 1 und in medizinisch genutzten Räumen der Kategorie 2 (Operationsräume).

Alle 3 Jahre

Installationen in festgelegten explosionsgefährdeten Bereichen nach den Grundsätzen der SUVA der Zonen 0 und 20 sowie 1 und 21.

Alle 5 Jahre

Installationen in Theatern, in explosionsgefährdeten Räumen der Zone 2 und 22, in korrosionsgefährdeten Räumen, in Tankstellen und Fahrzeugreparaturwerkstätten, in medizinisch genutzten Räumen der Kategorie 0 und 1, in Untertagbauten wie Tunneln und Kavernen, in Betriebsräumen von Industrie und Grossgewerbe, in Laboratorien und Prüffeldern von Industrie, Gewerbebetrieben, Schulen usw., in Bauten und Räumen mit Menschenansammlungen wie Supermärkten, Kinos, Tanzlokalen, Hotels und Gaststätten, Heimen, Spitälern, Kasernen usw. Dazu kommen Campingplätze und Bootsanlegestellen, Bistos, Cafés, Take-away.

ACHTUNG: Installationen nach Nullung Schema III (inkl. Wohnbauten) müssen auch alle 5 Jahre geprüft werden! Weiter Informationen finden Sie unter elektrosuisse.ch.

Alle 10 Jahre

Installationen in nassen oder feuergefährdeten, gewerblich genutzten Räumen, in gewerblichen Werkstätten, in Bürogebäuden, Kirchen, Zeughäusern und landwirtschaftlichen Betrieben

Alle 20 Jahre     

Alle übrigen Installationen, zum Beispiel Wohnbauten (Ausnahme: Installationen nach Nullung Schema III: alle 5 Jahre).

Pflichten und Rechte Haushaltsinstallationen

Kontrollberechtigte Firmen

Das aktuelle Verzeichnis von kontrollberechtigten Firmen kann auf der Homepage des Eidgenössischen Starkstrominspektorates abgerufen werden: https://verzeichnisse.esti.ch/de/aikb.htm,

Sie können ein Unternehmen Ihrer Wahl beauftragen.

 

Versorgungsgebiet

Verschaffen Sie sich einen Überblick!

Wir verpflichten uns, im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen und der technischen Möglichkeiten, das vom Kanton zugewiesene Versorgungsgebiet mit Strom zu versorgen und die dafür notwendigen Anlagen und Leitungen zu bauen, zu betreiben und zu unterhalten.

Versorgungsnetz

Der Strom wird bei der Übergabestelle Trafostation Egg von der BKW Energie AG übernommen. Über Primärleitungen (16 kV) wird die Energie zu den Trafostationen geleitet. Nach der Transformatierung von 16 kV in 0.4 kV wird der Strom über das Sekundärnetz (0.4 kV) zu den Endkunden geliefert.

Kennzahlen

Unser Versorgungsnetz umfasst:

  • 23 Trafostationen
  • 49 Verteilkabinen
  • ca. 72 km erdverlegte Leitungen
  • ca. 3 km Freileitungen
webcontact-2020.evrag@itds.ch