Jedes Jahr
Installationen auf Baustellen und Märkten sowie die zu den Spezialinstallationen zählenden Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen der Zonen 0 und 1 und in medizinisch genutzten Räumen der Kategorie 2 (Operationsräume).
Alle 3 Jahre
Installationen in festgelegten explosionsgefährdeten Bereichen nach den Grundsätzen der SUVA der Zonen 0 und 20 sowie 1 und 21.
Alle 5 Jahre
Installationen in Theatern, in explosionsgefährdeten Räumen der Zone 2 und 22, in korrosionsgefährdeten Räumen, in Tankstellen und Fahrzeugreparaturwerkstätten, in medizinisch genutzten Räumen der Kategorie 0 und 1, in Untertagbauten wie Tunneln und Kavernen, in Betriebsräumen von Industrie und Grossgewerbe, in Laboratorien und Prüffeldern von Industrie, Gewerbebetrieben, Schulen usw., in Bauten und Räumen mit Menschenansammlungen wie Supermärkten, Kinos, Tanzlokalen, Hotels und Gaststätten, Heimen, Spitälern, Kasernen usw. Dazu kommen Campingplätze und Bootsanlegestellen, Bistos, Cafés, Take-away.
ACHTUNG: Installationen nach Nullung Schema III (inkl. Wohnbauten) müssen auch alle 5 Jahre geprüft werden! Weiter Informationen finden Sie unter elektrosuisse.ch.
Alle 10 Jahre
Installationen in nassen oder feuergefährdeten, gewerblich genutzten Räumen, in gewerblichen Werkstätten, in Bürogebäuden, Kirchen, Zeughäusern und landwirtschaftlichen Betrieben
Alle 20 Jahre
Alle übrigen Installationen, zum Beispiel Wohnbauten (Ausnahme: Installationen nach Nullung Schema III: alle 5 Jahre).