Der ZEV ist ein Zusammenschluss mehrerer Endverbraucher, um Ihren selbst produzierten Strom zu nutzen. Die Teilnehmenden verfügen über einen gemeinsamen Netzanschluss und treten gegenüber dem Verteilnetzbetreiber als ein Kunde auf. Ihr Vorteil – Ihre Solaranlage wird rentabler und Sie können Ihre Stromkosten senken.
ZEV
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
Wer kann ein ZEV bilden?
- (Grund-) Eigentümerinnen und Eigentümer, welche den Strom direkt am Ort der Produktion verbrauchen
- Eigentümerinnen und Eigentümer, welche den Eigenverbrauch auch für Ihre Mieterinnen und Mieter am Ort der Produktion vorsehen
- Anliegende Grundstücke, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für ein ZEV erfüllt sind
Auszug wichtiger Fakten zum ZEV
- Die Produktionsanlage und der Verbrauch sind hinter demselben Netzanschlusspunkt angeschlossen
- Die Produktionsleistung beträgt im Verhältnis zur Anschlussleistung am (Haus-) Anschlusspunkt des ZEV mindestens 10 Prozent
- Muss eine Leitung über ein anderes Grundstück (Bahntrassen, Strassen und/oder Bäche) gezogen werden, braucht es die Zustimmung der jeweiligen Grundeigentümer/-innen
- Die von der EVR AG in Rechnung gestellten Leistungen für Strom und Netznutzung regeln die Grundeigentümer/-innen unter sich
- Gegenüber der EVR AG vertritt ein bevollmächtigte/r Ansprechpartner/-in den ZEV
ZEV bilden / Anmeldung - Haben Sie Interesse einen ZEV zu gründen?
Bitte füllen Sie unser ZEV-Daten-Formular aus.
Ihr Elektroinstallateur reicht mindestens 3 Monate vor geplanter Inbetriebnahme des ZEV eine Installationsanzeige ein, dabei ist das Merkblatt ZEV zu beachten. Anschliessend stellen wir Ihnen einen ZEV-Vertrag zu, welchen Sie uns unterzeichnet retournieren. Nach Prüfung der Installationsanzeige mit positivem Ergebnis, werden wir die Bewilligung Ihrem Elektroinstallateur zukommen lassen. Dabei ist zu beachten, dass die Installationsanzeige erst bewilligt werden kann, sobald uns der von allen Grundeigentümern/-innen unterzeichnete ZEV-Vertrag vorliegt.
Anpassungen oder Auflösung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV)
Melden Sie uns die Auflösung/Kündigung eines ZEV mindestens drei Monate im Voraus. Ihr Elektroinstallateur reicht uns die entsprechenden Meldepapiere für die Anpassung der Hausinstallation und der Messeinrichtung ein. Das Mutationsformular finden Sie im Anhang Ihres ZEV-Vertrags. Geht es um technische Änderungen, das heisst eine Anpassung der Hausinstallation, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Elektroinstallateur.