Die Gemeinde Riggisberg überträgt uns, gestützt auf das Reglement vom 28. Juni 2011, die Versorgung mit Strom, in dem vom Kanton zugewiesenen Versorgungsgebiet. Wir übernehmen die damit verbundenen Rechte und Pflichten der Gemeinde Riggisberg und gewährleisten die Versorgungssicherheit gemäss den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere durch technisch sichere und leistungsfähige Anlagen. Wir sind verpflichtet, die in dem vom Kanton zugewiesenen Versorgungsgebiet gelegenen Liegenschaften zu erschliessen, als sich dies aus den Vorschriften des übergeordneten Rechts ergibt.
Leistungsauftrag
Versorgung mit Strom
Versorgungsunterbrüche
Für Reparaturen, Unterhalts- und Erweiterungsarbeiten an den elektrischen Anlagen und Leitungen sind wir berechtigt, die Energielieferungen kurzfristig zu unterbrechen. Soweit möglich werden derartige Unterbrechungen den Energiebezügern rechtzeitig mitgeteilt. Nach Möglichkeit wird bezüglich Unterbruchszeitpunkt und -dauer auf deren Bedürfnisse Rücksicht genommen.
Vorbehalten bleiben Unterbrechungen der Versorgung infolge Betriebsstörungen in den Versorgungsanlagen, Energieknappheit, Versorgungsunterbrüchen bei den Vorlieferanten, Einschränkungen als Folge behördlicher Anordnungen und Vorschriften oder aufgrund höherer Gewalt.
Unsere Aufgaben
- die Strombeschaffung
- die Transformation und Verteilung der elektrischen Energie
- die Planung, Erstellung, Ausbau, Erweiterung und Erneuerung des Verteilnetzes mit den dazugehörigen Anlagen (Transformatorenstationen, Verteilkabinen, etc.)
- der Betrieb und Unterhalt des Verteilnetzes mit den dazugehörigen Anlagen
- die Beleuchtung der öffentlichen Strassen und Plätze
- die Fakturierung der Stromlieferungen
- die Kundenberatung